Praxis für privat Versicherte und Selbstzahler

Meine Arbeit ist nicht an einen Präsenztermin gebunden. Ich biete Ihnen sowohl ein persönlichen Termin in meinen Räumen als auch die Möglichkeit, unsere Termine unkompliziert online über Videokonferenz-Systeme abzuhalten. Selbstverständlich ist mir der persönliche Kontakt lieber, aber ich möchte Ihnen die räumliche Flexibilität geben.

Im Falle der eigenen Kostenübernahme müssen Sie keine langwierigen Genehmigungsverfahren seitens der Krankenkasse abwarten, sondern erhalten schnell und unkompliziert Hilfe mittels telefonischer Terminvergabe.

Im Falle der Selbstzahlung bin ich keinem Dritten gegenüber auskunftspflichtig. Das heißt Ihr Anliegen, Ihre persönlichen Informationen, Diagnose und Behandlungsverlauf werden nicht bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger aktenkundig und können auch nicht von Dritten abgerufen werden. Das kann von Vorteil sein bei späteren Gesundheitsprüfungen, einem Krankenversicherungswechsel, Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen oder einer Verbeamtung.

Ich biete Ihnen volle Kostentransparenz aufgrund von definierten und vorher gemeinsam vereinbarten Modulen. Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich in der Formulierung gerne an den individuellen Krankenkassenvorgaben zur Kostenübernahme.

30 Minuten

Erstes Kennenlernen

Kostenfrei
  • Wertschätzendes, offenes Erstgespräch
  • Basis für zukünftige Zusammenarbeit
  • Unverbindlich

In einem ersten kostenfreien persönlichen Gespräch haben Sie und ich die Gelegenheit uns kennenzulernen und eine Basis zur künftigen Zusammenarbeit zu finden. Der Gesprächsablauf ist locker und unverbindlich, jedoch durch Offenheit und Wertschätzung geprägt.

2 x 50 Minuten

Anamnese

180 €
  • Vorläufige Verdachtsdiagnose
  • Erstellung eines Therapieplanes
  • Behandlungsvertrag / Kostenklärung

Unter Zuhilfenahme von professionellen, erprobten Fragebögen stellen Sie sich bei mir vor. Ich erstelle eine vorläufige Verdachtsdiagnose und vereinbare mit Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse individuell angepassten Therapieplan. Abschließend vereinbaren wir einen Behandlungsvertrag, der Ihnen selbstverständlich ausgehändigt wird. Sie erhalten bei mir volle Transparenz über den Einsatz von geplanten Interventionen und können aktiv auf den Einsatz von Interventionstechniken Einfluss nehmen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Die Therapie ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4, Nr. 14 UstG befreit.

50 Minuten

Psychotherapie

90 €
  • Basierend auf eigenem Therapieplan
  • Anwendung von Interventionstechniken
  • Auch online möglich

Zu diesem Modul gehören Interventionstechniken aus der Verhaltenstherapie (u.a. NLP-Interventionen).
Therapie ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4, Nr. 14 UstG befreit.

30 Minuten

Akute Hilfe

50 €
  • Kurzfristige, professionelle Hilfe, auch online möglich
  • Ressourcenarbeit zur Erleichterung der aktuellen Situation

Sie brauchen sofort professionelle Hilfe? Ich unterstütze Sie mit stärkender Ressourcenarbeit u.a. durch Autogener Entspannung, Klangreisen, Phantasiereisen zur Erleichterung der aktuellen Situation.
Therapie ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4, Nr. 14 UstG befreit.

60 Minuten

Coaching

120 € zzgl. USt. (Private Personen)
  • Professionelles Coaching zur Verfolgung Ihrer Ziele
  • Auch online möglich

In der ersten Coachingstunde wird das Coaching Ziel definiert und ein Maßnahmenplan erstellt. Ein Coachingvertrag inkl. Dauer wird vereinbart. Die Coachingzeiten sind auch online möglich und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (Ausnahme aller anderen Module). Die Abrechnung von Coaching erfolgt in einer gesonderten Rechnung.


Eine Übernahme über Ihre Krankenkasse ist nur bei einer psychotherapeutischen Heilbehandlung möglich.

Coachings können nicht übernommen werden. Für die Psychotherapie n.d. Heilpraktikergesetz gilt weiterhin, dass es keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass Sie i.d.R. Selbstzahler sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können. 

Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Das Abklären der Kassenfinanzierung muss der Klient/die Klientin selbst tätigen, ich unterstütze gerne im Bedarfsfall.